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Code of Conduct deutscher Versicherer | Digitale Highlights | Dr. Jörg Geißler

Code of Conduct deutscher Versicherer

Im Jahr 2012 hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden und Verbraucherzentralen für seine Mitglieder eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Datenschutz erarbeitet, den sogenannten Code of Conduct (CoC). Nach etwas mehr als einem Jahr sind über 250 Versicherungsunternehmen dem CoC beigetreten, was einem Marktanteil 80% entspricht. Mit dem Beitritt zum CoC ergeben sich für die Versicherer eine Reihe von Konsequenzen. So müssen zum Beispiel sämtliche Rollen und Prozesse, die personenbezogenen Daten abrufen oder verarbeiten, dahingehend überprüft werden, ob sie den Anforderungen des CoC entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sie innerhalb von maximal zwei Jahren angepasst werden. Dies war auch der Kontext, mit dem ich selbst mit dem CoC in Kontakt kam - im Rahmen eines Intranetprojekts, in dem diverse interne Prozesse in einem Business Portal abgebildet wurden. Auf einem plenum-Forum für Leiter der Unternehmensorganisation in Versicherungen habe ich meine bisherigen Erfahrungswerte mit dem CoC aufbereiten und präsentieren dürfen. In den zwei Stunden meines Vortrags hatten wir eine recht lebhafte und konstruktive Diskussion, in der deutlich wurde, dass der CoC sowohl unterschätzt wird als auch als überbewertet angesehen werden kann.
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